Abmahnwellen 2007? Existenzgründung 2007?

Wie heise berichtet wird aufgrund der Neuregelung des Telemediengesetzes eine neue Abmahnwelle befürchtet. Und auch bei den Geschäftsbriefen per E-Mail liefert eine neue Rechtslage weitere Angriffsfläche für Abmahnanwälte. Ich finde das beunruhigend, zum einen, weil das Abmahn(un)wesen oft in keinem vernünftigen Verhältnis zu evtl. möglichen Schäden steht (z.b. Formfehler bei Geschäfts E-Mail) und zum anderen, weil jüngst selbst die Bundesregierung das Problem bei Abmahnverahren erkannt hat und jetzt zumindest Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren schützen will.

Also ist der Fehler im System “Abmahnungen” zwar erkannt, wird aber nur für eine bestimmte Gruppe nachgebessert? Und vor allem geht es hierbei um Abmahngebühren, die im Zusammenhang mit Urheberrechtverletzungen stehen z.b. wenn Privatanwender über p2p Netze illegal Musik austauschen, also wahrscheinlich ganz bewusst und vorsätzlich einen evtl. Schaden verursachen. Ich frage mich nur, warum die Bundesregierung diese Gruppe für schützenwerter (vor überzogenen Forderungen von Abmahnanwälten) hält als z.b. private Homepage- oder Forenbetreiber oder gar Selbständige Einzelunternehmer die wahrscheinlich auch willens sind alle Rechtsvorschriften zu erfüllen und ganz bestimmt keinen Schaden anrichten wollen bzw. sich ja im grunde keinen Vorteil von einer evtl. versehentlichen Rechtsverletzung verschaffen wollen, wie es warhscheinlich aber bei dieser nun als schützenswert eingestuften Zielgruppe der Fall ist.

“Damit werde sichergestellt, dass ‘bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird’, erklärte Zypries.”
Schön – aber warum nur da? Das Prinzip ist doch bei Formverletzungen und den jüngst beobachteten Abmahnwellen nicht anders: Es wird wahrscheinlich zur Gewinnerzielung der Abmahnanwälte über das Ziel hinausgeschossen. Ich begrüsse es, dass die Regierung das erkannt hat – aber warum wird dann diese Erkentniss nicht allgemeiner gegen das Abmahn(un)wesen eingesetzt?

So bleiben gerade auch Kleinunternehmer außen vor und das obwohl eine Abmahnung auch für Kleinstunternehmer durchaus existenzgefährdend sein kann. Kleinstunternehmer verfügen über keine eigene Rechtsabteilung. Kosten für externe Rechtsberatung können i.d.R. nicht getragen werden und der Aufwand einen abmahnsicheren Internetauftritt zu erstellen ist bei der komplizierten und sich ständig ändernden Rechtslage enorm, so das dies doch alles eher Abschreckt. Seit ich mich in 1988 Selbständig gemacht habe, habe ich den Eindruck, dass alles immer komplizierter (FernabsatzrechtSchuldrechtsmodernisierung) und Risikoreicher für den Existenzgründer wird. Fast könnte man meinen “Wer sich heute hierzulande noch selbständig macht, muss schon ganz schon verzweifelt sein”.

Rechtsrisiko (trotz der Bereitschaft etwaige Fehler sofort zu korrigieren, kann es z.B. überzogen teuer werden wenn man einen Formfehler im Impressum hat? Sowas ist doch ungerecht.), IHK-Pflichtmitgliedschaft, eine höchst umstrittene und ungerechte Gewerbesteuer (warum muss ein Kollege im sog. “freien Beruf” keine Gewerbesteuer zahlen; wobei er die Instratruktur der Gemeinde nutzt; ich hingegen nicht?), allgemein komplizierte Steuerlage, die womöglich hohe Kosten für Steuerberatung mit sich bringt zumal jüngst entschieden wurde, dass Steuerauskünft vom Finanzamt gebührenpflichtig werden, belasten aus meiner Perspektive die Attraktivität einer Existenzgründung doch sehr und stellen eher Hürden auf anstatt den Weg zu ebnen, dass Chancen genutzt werden können.

Update: Irgendwie ganz passend zu diesem düsteren Bild finde ich gerade den folgenden Blog-Beitrag zu einer wirklich schrägen Unterlassungs-Story. Bemerkenswert auch: Der Autor ist gestandener Redakteur und betont ganz explizit, das es sich um die Äußerung seiner Meinung handelt – wahrscheinlich um nicht rechtlich angreifbar zu werden. Es ist ein Blog – was anderes als die Meinungsäußerung des jeweiligen Autoren erwartet man in einem Blog? Also ganz vorsorglich: Alles was Sie hier lesen ist meine eigene Meinung! Ich bin Softwareentwickler und kein Rechtsexperte und kann nur hoffen, dass ich nach bestem wissen und Gewissen und trotz zeitaufwendigem Bemühen keine evtl. abmahnwürdigen Rechtsfehler begehe und verweise im Übrigens auf mein Impressum und die dortigen Hinweise zur Schutzrechtsverletzung.

1 comment Write a comment

  1. Na gut, da werd ich mal kurz erläutern, warum ich als “gestandener Redakteur” so komisch geschrieben habe:

    Die Formulierung “ich bin der Meinung” in ihren vielen Varianten soll verdeutlichen, daß ich keine (justiziablen) Tatsachen äußere, sondern nur meine ganz persönliche Sicht der Dinge wiedergebe. Das ist vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.

    Die immer wieder wiederholte Formulierung “der bekannte Moderator” soll verdeutlichen, daß es sich um eine Person des öffentlichen Interesses handelt, die ich deshalb auch namentlich benennen darf.

    Und die Formulierung zum Abmahnbegehren “Was ich aber nun völlig falsch fände: Wenn sich sowas unter den (…) onlinern herumspricht” ist Sarkasmus.